Weiter spielen die Diagnostik, die Schwierigkeit der Operation, die verwendeten Materialien, der Implantat-Hersteller, die Anzahl der Implantate, die Anfertigung des Zahnersatzes sowie die eigenen Ansprüche an die Ästhetik eine Rolle bei der Kostenzusammensetzung.
Grundsätzlich gehören Zahnimplantate nicht zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen, da sie zu reinen Privatleistungen zählen. Die Kosten für Implantat und Zahnersatz werden deshalb nur im Ausnahmefall vollständig von der Kasse übernommen. Abhängig von der individuellen Zahnsituation wird von den gesetzlichen Kassen jedoch ein Festzuschuss gezahlt.