Implantologie

Ein Implantat ist meistens ...

... Die bessere Entscheidung!

Implantate sind künstliche Zahnwurzeln aus Titan oder Keramik und ersetzen verloren gegangene Zähne oder auch komplett zahnlose Kiefer.

Was sind Implantate?

Unter einem Zahnimplantat versteht man eigentlich nur den Implantatkörper, die künstliche Zahnwurzel, die durch einen operativen Eingriff in den Kiefer eingebracht wird. Dieser besteht in den meisten Fällen aus reinem Titan, was vom Körper sehr gut aufgenommen und in das Knochengewebe integriert wird. Abstoßungen sind sehr selten.

Für den weiteren Aufbau stehen mehrere Einzelteile zur Verfügung, die nacheinander zusammengesetzt und miteinander verbunden werden. Die Gesamtheit aller Einzelteile bildet einen künstlichen Zahn mit Zahnwurzel und Zahnkrone, der sich funktional und ästhetisch von einem natürlichen Zahn kaum mehr unterscheidet.
 
Der sichtbare Teil des Zahnersatzes, die sog. Suprakonstruktion, stellt sich je nach Ausgangslage in Form einer Krone, Brücke oder Prothese dar. Sie kann entweder durch festes Aufzementieren oder durch Verschraubung mit dem Implantataufbau verbunden werden

Wie läuft eine Implantat-Behandlung ab?

Unverbindliche Erstberatung
Um die Implantation individuell und sicher planen zu können wird in der ersten Sitzung eine vollständige Anamnese durchgeführt und im Rahmen einer präzisen Diagnostik werden klassische oder dreidimensionale Röntgenaufnahmen (DVT) angefertigt, die eine genaue Darstellung des Kiefers ermöglichen. So kann die Implantation genau geplant werden und eventuell nötige Vorbehandlungen bspw. Parodontitisbehandlung festgestellt werden. Auch ein vielleicht notwendiger Knochenaufbau kann dadurch festgestellt werden. Es folgen weitere Termine, bei denen die Kostenplanung und der weitere Behandlungsablauf besprochen werden.
Navigierte Implantation
Unter lokaler Betäubung und mithilfe einer individuellen Bohrschablone und der 3D-Planung wird das Implantat schonend (minimal-invasiv) in den Kieferknochen exakt eingepasst. Die Einheilung erfolgt gedeckt oder offen. Hierbei wird das Implantat entweder auf Höhe des freigelegten Knochens eingesetzt und bei der Heilung von der Schleimhaut verdeckt oder es ragt offen aus der Schleimhaut heraus. Im letzteren Fall entfällt die spätere Freilegung des Implantates.
Einsetzen des Zahnersatzes
Ist die Einheilung vollständig abgeschlossen, bereitet man das Zahnfleisch auf den künftigen Zahnersatz vor. Es soll ihn wie einen echten Zahn umschließen. Zu diesem Zweck wird das Zahnfleisch erneut geöffnet und das Implantat erhält eine Art kleinen Pfosten, den Zahnfleischformer. Nun wird ein Abdruck genommen, der dem Zahntechniker zur Herstellung des Zahnersatzes dient. Nach etwa 14 Tagen wird dieser “Platzhalter” entfernt und der eigentliche Zahnersatz fest auf dem Implantat verankert. Für den Patienten ist im täglichen Gebrauch kein Unterschied zu echten Zähnen spürbar.
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Wie hoch sind die Kosten einer Implantat-Behandlung und werden diese von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen?

Die Kosten von Zahnimplantaten hängen von verschiedenen Faktoren ab und können daher nicht pauschal beziffert werden. Dies fängt bei der Ausgangssituation des Patienten an: Eventuell bestehende Erkrankungen im Mundraum, wie bspw. Karies oder eine Parodontitis, müssen im Vorfeld der Implantation behandelt werden. Die Behandlung derartiger Erkrankungen werden allerdings i.d.R. von den Krankenkassen übernommen. Für die Vorbereitung auf ein Implantat muss der Gesundheitszustand der Zähne sowie des Zahnfleischs einwandfrei sein. Zudem muss genügend Knochenmasse vorhanden sein. Ist dies nicht der Fall, muss ein Knochenaufbau miteingeplant werden.

Weiter spielen die Diagnostik, die Schwierigkeit der Operation, die verwendeten Materialien, der Implantat-Hersteller, die Anzahl der Implantate, die Anfertigung des Zahnersatzes sowie die eigenen Ansprüche an die Ästhetik eine Rolle bei der Kostenzusammensetzung.

Grundsätzlich gehören Zahnimplantate nicht zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen, da sie zu reinen Privatleistungen zählen. Die Kosten für Implantat und Zahnersatz werden deshalb nur im Ausnahmefall vollständig von der Kasse übernommen. Abhängig von der individuellen Zahnsituation wird von den gesetzlichen Kassen jedoch ein Festzuschuss gezahlt.

Was ist zur Implantatpflege zu beachten?

Gerade die regelmäßige und gründliche Mundhygiene ist essenziell für die Langlebigkeit des Zahnimplantats. Mit der richtigen Zahnpflege können Plaque, Zahnstein und bakterielle Beläge beseitigt werden.

Nur durch regelmäßig durchgeführte Kontrolluntersuchungen beim Zahnarzt können etwaige Probleme oder Entzündungen frühzeitig erkannt und behoben werden. Finden diese Kontrollen nicht statt, könnten sich andernfalls chronische Entzündungen bilden, die oft lange vom Patienten unbemerkt bleiben.

Im schlimmsten Fall kann es zu einem vollständigen Verlust des Implantats kommen. Zwar ist hier in den meisten Fällen ein erneutes Einsetzen eines Implantates möglich, allerdings bedarf es hier wieder einer erneuten Behandlung und Einheilungsphase. Um diesen Stress als Patient zu umgehen, sollte neben der täglichen Mundhygiene zuhause – diese umfasst sowohl das Zähneputzen als auch die Verwendung von Zahnseide – die halbjährlichen Prophylaxe-Untersuchungen sowie quartalsweise professionelle Zahnreinigungen wahrgenommen werden.

Vorteile von Implantaten

Optimales Lebensgefühl
- Keine Beeinträchtigung der Kau- und Sprachfunktion
- Erhaltung der normalen hygienefähigen Bedingungen
FESTER HALT IM KIEFERKNOCHEN
Schutz vor Knochenschwund durch Weiterleitung der Kaukraft in den Kieferknochen
SCHUTZ DER NACHBARZÄHNE
Keine Beschädigung der Nachbarzähne durch das Beschleifen bei Brücken​
Biokompatibel
Gesicherte Biokompatibilität
Ästhetisch
Ästhetik wie bei den eigenen Zähnen
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Feste Zähne an einem Tag

Das ALL-ON4-Konzept

Hierbei bilden im Unterschied zu konventionellen Implantationen jeweils nur vier Implantate pro zahnlosem Kiefer die Grundlage für den vollständigen Zahnersatz.
Die Besonderheit liegt in der Stellung der gesetzten Implantate: es werden zwei Implantate im Frontzahnbereich gerade und zwei Implantate so weit hinten wie möglich schräg, im 35-45° Winkel mit der Implantatspitze nach vorne gerichtet gesetzt.
Diese macht es möglich, auch bei reduziertem Knochenangebot durch bspw. längere Implantate den vorhandenen Knochen vollständig und optimal auszunutzen und bietet die maximale mechanische Abstützung für den Zahnersatz. Dabei werden gefährdete Strukturen, wie z.B. die Kieferhöhle im Oberkiefer geschont.

Der gute Kontakt zwischen Implantat und Knochen optimiert die Einheilung in den Knochen und verkürzt die Einheilungszeit.
Nach der Einheilungszeit kann dann der feste Zahnersatz mit einem sogenannten Druckknopfsystem eingebracht werden, das die Grundlage für die Stabilität der Prothese bildet.
Somit bietet das Konzept den Patienten viele Vorteile gegenüber herausnehmbaren Zahnersatz.

Ästhetik

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Ästhetisch ansprechende Zähne werden u.a. beeinflusst durch Zahnfarbe, Zahnform und Zahnstellung. In der heutigen Zeit ist der Wunsch nicht nur nach Zahngesundheit vorhanden, sondern auch nach ästhetisch ansprechenden Zähnen. Auch an „schiefen Zähnen“ können wunderbare Ergebnisse erzielt werden. Das mainzahn-Team in Würzburg hilft Ihnen gerne bei der Verwirklichung Ihres Traumlächelns. Sie haben Interesse? Vereinbaren sie gerne einen unverbindlichen Beratungstermin.

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Unser Ziel ist es ein harmonisches, natürlich-schönes Aussehen zu generieren. Dieses Ziel wollen
wir gemeinsam mit Ihnen durch unser spezialisiertes Fachpersonal und unser hauseigenes Labor
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Für kleinere Korrekturen der Zahnstellung und Zahnform der Frontzähne die erste Wahl. Dank
modernster und hochwertiger Kunststoffaufbauten und Füllungen ist es möglich, nicht-invasive
Korrekturen der Schneidezahnformen durchzuführen.
Hierzu gehören:

Gesetzlichversicherte Patienten leisten eine private Zuzahlung, die vom tatsächlichen Zeitaufwand und Schwierigkeitsgrad abhängt. Zur Orientierung kann von ca. 150-200€ je Zahnzwischenraum bzw. Einzelzahn ausgegangen werden.

Zahnerhalt

Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt grundsätzlich die Kosten einer Kariesbehandlung. Dabei bezahlt sie das preiswerteste Material (bei uns: Glasionomer-Befestigungszement, KetacTM Cem), da sie das als medizinisch ausreichend ansehen und lehnt somit die Übernahme der Mehrkosten für Kunststoff-Füllungen ab.
Wenn Sie sich dennoch für eine Kunststoff-Füllung entscheiden, erstattet die Krankenkasse weiterhin die Kosten für eine Füllung aus Zement, während die Mehrkosten selbst zu tragen oder über eine private Zahnzusatzversicherung abzudecken sind.

Dabei werden die entstehenden Kosten für die Füllung mit dem gesetzlichen Kassenzuschuss verrechnet und es entsteht ein Eigenanteil, der im Durchschnitt ca. 60,-€ bis 100,-€ beträgt.
Bei Zahnfüllungen gibt es grundsätzlich eine zweijährige Gewährleistungsfrist, in der ein Fehler kostenlos nachgebessert oder eine Füllung ggf. komplett neu eingesetzt wird.

Zahnersatz

Die finanzielle Beteiligung, der sog. befundbezogene Festzuschuss der Krankenkassen am Zahnersatz richtet sich nach dem individuellen zahnmedizinischen Befund und wird unabhängig davon, ob Sie sich für eine einfache oder eine aufwändige Therapie entscheiden, bezahlt.
In der Regel beträgt der Zuschuss 50 % der Kosten für die Regelversorgung. Entscheiden Sie sich für einen von der Regelversorgung abweichenden Zahnersatz, sind die hieraus entstehenden Mehrkosten selbst zu tragen oder über eine private Zahnzusatzversicherung abzudecken.

Hierfür wird von uns vor Beginn der Behandlung ein kostenfreier Heil-und Kostenplan erstellt, der den Befund, die Regelversorgung und die tatsächlich geplante Versorgung enthält. Dieser wird dann zur Überprüfung an die Krankenkasse verschickt und bei Genehmigung bewilligt die Krankenkasse die Festzuschüsse entsprechend dem im Heil-und Kostenplan ausgewiesenen Befund.

Ergänzend dazu gibt es die Möglichkeit einer Erhöhung des Zuschusses durch den Nachweis regelmäßiger Vorsorgeuntersuchungen durch das Bonusheft.
Hierbei ist es entscheidend, dass das Bonusheft lückenlos gefüllt ist, fehlt ein Stempel, verlieren Sie den kompletten Bonusanspruch. Um einen maximalen Zuschuss für Zahnersatz zu erhalten, empfehlen wir Ihnen deshalb mindestens einmal im Jahr zur Vorsorgeuntersuchung zu erscheinen.
Außerdem erhalten Versicherte, die über ein geringes Einkommen verfügen, einen sog. „doppelten Festzuschuss“, d.h. einen Zuschuss in Höhe der für die Regelversorgung anfallenden Kosten. Somit beläuft sich der Eigenanteil für den Versicherten auf 0.
Anspruchsbedingt sind außerdem Bezieher von BAföG, Sozialhilfe, Hartz IV, Kriegsopferfürsorger und Grundsicherung im Alter. Ebenso berechtigt sind Heimbewohner, deren Unterbringung die Sozialhilfe oder die Kriegsopferfürsorge trägt.

Prophylaxe

Prophylaxe Untersuchungen sollen Sie langfristig vor Karies und sonstigen Zahnerkrankungen schützen. Regelmäßige Kontrollen können Schäden frühzeitig erkennen und schlimmeres verhindern.

Die gesetzlichen Krankenkassen finanzieren für Erwachsene zwei zahnärztliche Kontrolluntersuchungen im Jahr und eine Zahnsteinentfernung.

Kindern zwischen dem 6. und 18. Lebensjahr stehen ebenfalls zwei Kontrolluntersuchungen sowie eine kariesprophylaktische Auffüllung von Zahnfissuren (Versiegelung) der bleibenden Backenzähne zu. Zwischen dem dritten und sechsten Lebensjahr bieten die Krankenkassen drei Früherkennungsuntersuchungen im Jahr.
Die Professionelle Zahnreinigung muss als Privatleistung durch den Patient selbst bezahlt werden. Viele Krankenkassen beteiligen sich dennoch mit Zuschüssen und Bonusprogrammen an der Finanzierung.

Hierfür wird von uns vor Beginn der Behandlung ein kostenfreier Heil-und Kostenplan erstellt, der den Befund, die Regelversorgung und die tatsächlich geplante Versorgung enthält. Nach Überprüfung bewilligt die Krankenkasse die Festzuschüsse entsprechend dem im Heil-und Kostenplan ausgewiesenen Befund.