Zahnarztbesuche können je nach Anliegen teilweise sehr teuer werden. Da lohnt sich doch eine Zahnzusatzversicherung, oder? Das lässt zumindest der boomende Markt für Zahnzusatzversicherungen vermuten. Allerdings sollten Sie diese nicht voreilig abschließen und sich zunächst einmal über die Möglichkeiten informieren. Für wen und ab wann eine Zahnzusatzversicherung sinnvoll ist, erfahren Sie im Folgenden.
Für wen ist eine Zahnzusatzversicherung sinnvoll?
Grundsätzlich lässt sich sagen, dass sich eine Zahnzusatzversicherung für jeden Menschen lohnen kann – Kann, aber nicht muss. Entscheidend sind dabei individuelle Überlegungen, wie zum Beispiel:
- Welche Leistungen sollen versichert werden?
- Reicht meine Regelversorgung aus?
- Ist es günstiger, privat Geld zu sparen und damit eventuelle Mehrkosten zu zahlen?
- Lege ich Wert auf ästhetische und qualitativ hochwertige Versorgungen?
Bevor Sie diese Faktoren einbeziehen, sollte jedoch immer eine Risikoabwägung bzw. die Beurteilung Ihrer Zahngesundheit erfolgen. Hierfür können Sie Ihren Zahnarzt um Hilfe fragen.
Ab wann ist eine Zahnzusatzversicherung sinnvoll?
Falls demnächst umfangreiche Zahnbehandlungen anstehen bzw. wenn Sie dafür generell anfällig sind, lohnt sich eine Zahnzusatzversicherung sicher mehr als bei anderen Menschen. Darüber hinaus spielt auch das Alter eine große Rolle. Die meisten Experten raten dazu, eine Zahnzusatzversicherung zwischen dem 30. Und 40. Lebensjahr abzuschließen. Da die Zähne in jüngeren Jahren normalerweise noch überwiegend in Ordnung sind, wird ein größeres Leistungsangebot im fortgeschrittenen Alter meist miteingeschlossen.
Was sollte ich bei Abschluss einer Zahnzusatzversicherung beachten?
Bevor Sie eine Zahnzusatzversicherung abschließen, sollten Sie Ihre bereits vorhandenen Versicherungen auf etwaige Zahnbehandlungsleistungen prüfen. Außerdem ist es wichtig, sich das Leistungsspektrum genau anzusehen. Gerade bei Zahnersatz wird häufig nur ein Teil der Rechnung übernommen. Achten Sie vor Abschluss einer Zahnzusatzversicherung darauf, ob folgende Mindestvoraussetzungen erfüllt sind:
- Kostenübernahme Implantate/Zahnersatz
- (Teilweise) Kostenübernahme für Inlays aus hochwertigen Materialien
- Kostenübernahme Zahnvorsorge, wie zum Beispiel Fissurenversiegelung oder professionelle Zahnreinigung
Bereits geplante Behandlungen übernimmt die Zahnzusatzversicherung in der Regel übrigens nicht. Hierfür müssten Sie einen Tarif mit sogenannter Rückwärtsversicherung wählen. Achten Sie also darauf, eine Zahnzusatzversicherung nicht zu kurzfristig abzuschließen. In dem Zusammenhang sollten Sie zudem unbedingt beachten, dass die meisten Vertragsabschlüsse nicht sofort greifen. Tatsächlich beträgt die Zeitspanne zwischen Vetragsbeginn und dem Zeitpunkt, in dem Sie die volle Leistung erwarten können, teilweise drei bis fünf Jahre. Einige Zahnzusatzversicherungen greifen in den ersten sechs bis acht Monaten sogar überhaupt nicht. In jedem Fall gilt: Ein Blick ins Kleingedruckte lohnt sich.